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BGH, 23.05.1989 - 4 StR 224/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Revision
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85
Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei …
Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 224/89
Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte anstelle der Verabredung "zu einem Verbrechen" der Verabredung zum erpresserischen Menschenraub (§§ 30 Abs. 2, 239 a Abs. 1 StGB) schuldig ist (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85).